Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltungen
Bin ich dazu verpflichtet einen Sanitätsdienst zu stellen?
Das Wichtigste auf einem Blick
Private Feierlichkeiten / Veranstaltungen
Grundsätzlich besteht keine Pflicht einen Sanitätsdienst auf privaten Veranstaltungen zu stellen.
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feiern müssen bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Diese entscheidet über die Auflagen und somit auch darüber, ob ein Sanitätsdienst gestellt werden muss.
Wie sollte ich im Zweifelsfall entscheiden?
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen einen Sanitätsdienst bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen einzusetzen. So sind Sie und Ihre Gäste auf der sicheren Seite. Wir übernehmen aber auch bei kleinerer Gästezahl gerne den Sanitätsdienst für Sie.
Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen in einem telefonischen Gespräch weiter.
Wussten Sie schon?
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Der Deutschen trauen sich keine Reanimation zu
Kann ein Mensch mit Sauerstoffmangel im Hirn überleben
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Der Deutschen haben ihren Erste Hilfe Kurs vor mehr als 10 Jahren absolviert
Unser Sanitätsdienst
Das bieten wir Ihnen
Medizinisches Equipment
Wir bringen das nötige medizinische Equipment mit.
Erfahrung
Durch jahrelange Erfahrung im Rettungsdienst sind wir optimal vorbereitet für jede Situation.
Notfall-fahrzeug
Auf Wunsch können wir ein Rettungsfahrzeug bereitstellen.
Zeitlicher Rahmen
Gerne richten wir uns nach Ihrem zeitlichen Plan und Bedarf.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Wir vom Wagener-Medical-Service legen absoluten Wert darauf, dass ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden gesichert wird. Sie halten Ihre Veranstaltung ab und wir kümmern uns im Hintergrund um das Wohlergehen von Ihnen und Ihren Gästen.