Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltungen

Bin ich dazu verpflichtet einen Sanitätsdienst zu stellen?

Das Wichtigste auf einem Blick

Private Feierlichkeiten / Veranstaltungen

Grundsätzlich besteht keine Pflicht einen Sanitätsdienst auf privaten Veranstaltungen zu stellen.

Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Feiern müssen bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Diese entscheidet über die Auflagen und somit auch darüber, ob ein Sanitätsdienst gestellt werden muss.

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Wie sollte ich im Zweifelsfall entscheiden?

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen einen Sanitätsdienst bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen einzusetzen. So sind Sie und Ihre Gäste auf der sicheren Seite. Wir übernehmen aber auch bei kleinerer Gästezahl gerne den Sanitätsdienst für Sie.

Ein Raum für Feierlichkeiten mit Tischen und Stühlen.

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen in einem telefonischen Gespräch weiter.

Wussten Sie schon?

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Der Deutschen trauen sich keine Reanimation zu

Kann ein Mensch mit Sauerstoffmangel im Hirn überleben

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Der Deutschen haben ihren Erste Hilfe Kurs vor mehr als 10 Jahren absolviert

Unser Sanitätsdienst

Das bieten wir Ihnen

Medizinisches Equipment

Wir bringen das nötige medizinische Equipment mit.

Erfahrung

Durch jahrelange Erfahrung im Rettungsdienst sind wir optimal vorbereitet für jede Situation.

Notfall-fahrzeug

Auf Wunsch können wir ein Rettungsfahrzeug bereitstellen.

Zeitlicher Rahmen

Gerne richten wir uns nach Ihrem zeitlichen Plan und Bedarf.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Wir vom Wagener-Medical-Service legen absoluten Wert darauf, dass ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden gesichert wird. Sie halten Ihre Veranstaltung ab und wir kümmern uns im Hintergrund um das Wohlergehen von Ihnen und Ihren Gästen.

 

David Wagener

Gründer des Wagener Medical Service

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